Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele, die von
der Holstenhallen Neumünster GmbH ausgerichtet werden
Die Teilnahmebedingungen als PDF
§1 Anwendungsbereich: Kosten und Leistung
1. Diese Bedingungen finden Anwendung für alle Gewinnspiele
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- der Holstenhallen Neumünster GmbH
- der Klassiker-Tage Schleswig-Holstein
- der HOLSTENART
- des Baltic Games Fest
die im Folgenden zusammengefasst und vertretend bezeichnet werden als „Veranstalter“.
2. Die postalische Anschrift des Veranstalters lautet:
Holstenhallen Neumünster GmbH
Justus-von-Liebig-Straße 2-4
24537 Neumünster
3. Die Teilnahme an den vom Veranstalter ausgerichteten Verlosungen ist grundsätzlich kostenlos.
4. Der Veranstalter verlost unter allen Teilnehmenden einen oder mehrere im jeweiligen Gewinnspiel spezifisch
genannte(-n) Preis(-e).
5. Als Voraussetzung oder Gegenleistung des Teilnehmenden kann die Einwilligung in die werbliche Kontaktierung durch den
Veranstalter sowie im jeweiligen Gewinnspiel spezifisch genannte Bedingungen
(z.B. der Like eines Beitrags, das Folgen eines Profils, etc.) sein. Eine Weitergabe der Adresse an
außenstehende Dritte erfolgt in der Regel nicht; mit Ausnahme von Partnern im Zuge der Auslieferung des Gewinns.
§2 Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 14. Lebensjahr erreicht haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, soweit nicht anders angegeben. Personen dürfen pro Plattform, auf denen das jeweilige Gewinnspiel ausgespielt wird, nur einmal teilnehmen. Verstöße führen zum Ausschluss von der Teilnahme bzw. im Gewinnfall zum Entfall der Gewinnberechtigung.
- Der Veranstalter behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, sobald ein Manipulationsverdacht entsteht.
§3 Rechte Dritter
- Soweit eigene Leistungen zur Teilnahme am Gewinnspiel erbracht werden müssen (z.B. Texte, Zeichnungen, Fotografien, etc.) erklären die Teilnehmer, dass ihre Leistungen zum Gewinnspiel keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, beeinträchtigen. Verstöße führen zum Ausschluss von der Teilnahme bzw. im Gewinnfall zum Entfall der Gewinnberechtigung.
- Falls weitere Personen an der Erstellung/Entwicklung des Teilnahmebeitrags beteiligt waren, so müssen diese sich mit dessen Einreichung und späterer Veröffentlichung im Rahmen des Gewinnspiels einverstanden erklären. Das Gleiche gilt, wenn Dritten ein exklusives Recht an den eingereichten Beiträgen eingeräumt wurde. Auch wenn Personen erkennbar auf eingereichten Leistungen/Materialien erkennbar sind, ist deren Einverständnis mit der Einreichung und späterer Veröffentlichung einzuholen.
§4 Abwicklung
- Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Umtausch oder Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen. Ein Gewinner kann auf seinen Preis verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle die nächste Person nach oder es erfolgt die Ermittlung eines anderen Gewinners zu den bestehenden Konditionen. Die Übergabe erfolgt in der Regel per Versand an die von dem Gewinner angegebene Adresse.
- Die Benachrichtigung über den Gewinn erfolgt auf demselben Weg wie die Gewinnspielteilnahme, wie z.B. Social Media Kanäle (Facebook, Instagram, etc.) oder bei E-Mail-Teilnahme (z.B. über einen Newsletter) durch eine E-Mail-Benachrichtigung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Gewinnabwicklung mitzuwirken, indem er auf die Benachrichtigung z.B. durch Adressübermittlung zum Versand des Gewinns erwidert. Kommt der Gewinner dieser Verpflichtung nicht binnen 14 Tagen nach, entfällt der Gewinn und der Veranstalter ist berechtigt, anderweitig mit dem Gewinn zu verfahren.
- Bei erfolgloser Zustellung des Gewinns behält sich der Veranstalter vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln oder mit dem Gewinn anderweitig zu verfahren. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. Post- oder E-Mailadressen) ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
§5 Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel
- Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden vom Veranstalter gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert; sofern personenbezogene Daten keiner Aufbewahrungsfrist unterliegen, werden diese spätestens drei Monate nach der Erhebung gelöscht. Das Recht des Veranstalters, die Daten im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses weiterhin zu speichern und zu nutzen, bleibt hiervon unberührt.
- Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Hier geht es zu unserer Datenschutzerklärung.
- Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Einreichungen zum Gewinnspiel sowie die übermittelten personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Profilname, Ort, Fotografie oder andere elektronische Materialien) im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, dessen Auslosung und Abwicklung auf den Medien/den Plattformen veröffentlicht werden, auf denen das Gewinnspiel stattgefunden hat.
§6 Haftung
- Eine Haftung des Veranstalters - gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet der Veranstalter gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen musste.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde.
- Soweit die Haftung des Veranstalters gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§7 Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels
- Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern.
- Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist der Veranstalter berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
§8 Individuelle Bedingungen des jeweiligen Gewinnspiels
- Individuelle Bedingungen (zum Beispiel Dauer des Gewinnspiels, Art und Umfang des Gewinns) werden bei dem jeweiligen Gewinnspiel angegeben. Dort können Abweichungen von diesen Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen geregelt sein, die nur auf das jeweilige Gewinnspiel Anwendung finden. Sie gehen dann diesen Bestimmungen vor.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Zur besseren Lesbarkeit und der Vereinfachung des Verständnisses wird in der Erläuterung der Teilnahmebedingungen das generische Maskulinum verwendet. Die in diesem Text verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders gekennzeichnet – auf alle Geschlechter.
Holstenhallen Neumünster GmbH
Stand 02 / 2025